Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar

Prof. Dr. Heribert Heckschen

Heribert Heckschen

Heribert Heckschen (*1959 in Düsseldorf) ist Notar in Dresden und Honorarprofessor an der Technischen Universität Dresden.

Leben

Prof. Dr. Heribert Heckschen legte 1978 am Görres-Gymnasium in Düsseldorf sein Abitur ab. Prof. Dr. Heribert Heckschen studierte an der Universität Freiburg i. Brsg. Rechtswissenschaften. Während der Referendarzeit in Düsseldorf und Karlsruhe legte er seine Promotion bei Prof. Dr. Harm Peter Westermann ab. Nach dem Zweiten Staatsexamen erhielt er die Anwaltszulassung und arbeitete wie schon während der Referendarzeit bei dem Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, Herrn Dr. Georg Rößler, und anschließend bei Herrn Dr. Eilert Osterloh als freiberuflich beschäftigter Rechtsanwalt. 1986 schloss er an ein Kurzstudium in den USA den Beginn der Notarassessorenzeit im rheinischen Notariat an. 1990 wurde er in Dresden zum Notar in Sozietät mit Herrn Prof. Dr. Oswald van de Loo bestellt.

Prof. Dr. Heribert Heckschen ist mit der Richterin Karin Zweygart-Heckschen verheiratet. Die Eheleute haben vier Kinder. Prof. Dr. Heribert Heckschen ist katholisch.

Forschung und Projekte

Seit 1988 hat sich Prof. Dr. Heckschen in Veröffentlichungen vor allem mit Fragen des nationalen und internationalen Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts sowie des Erb- und des Insolvenzrechts beschäftigt. Schwerpunkte lagen bei Fragen des Konzern- und Umwandlungsrechts, des Aktienrechts, des GmbH-Rechts und vermehrt im Bereich der Unternehmensnachfolge und des Internationalen Gesellschafts- und Erbrechts. 

Publikationen und Veröffentlichungen

Prof. Dr. Heckschen hat nach seiner Promotion zur Frage der „Formbedürftigkeit mittelbarer Grundstücksgeschäfte“ die Monographie zur „Verschmelzung von Kapitalgesellschaften“ sowie die beim Verlag C.H. Beck erschienene Monographie „Das MoMiG in der notariellen Praxis“ verfasst. Im Jahr 2006 veröffentlichte er beim Verlag C.H. Beck die mit Dr. Adolf Reul und Rüdiger Wienberg verfasste Gemeinschaftsarbeit „Insolvenzrecht in der notariellen Kautelarpraxis“, die 2011 in deutlich erweiterter Fassung unter dem Titel „Das Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis“ und 2022 in 3. Auflage neu erschienen ist. Er ist Mitherausgeber und Mitautor des „Beck´schen Notarhandbuch“ und bearbeitet dort u.a. die Kapitel zur Partnerschaftsgesellschaft, zum Aktienrecht, zum Recht des Unternehmenskaufs, zum Konzern- und Umwandlungsrecht sowie zu Teilbereichen des GmbH-Rechts und des Grundstücksrechts. Darüber hinaus ist er Mitautor und Mitherausgeber des Buches „Umwandlungsrecht, Gestaltungsschwerpunkte in der Praxis“ sowie des ebenfalls zum Verlagsprogramm des Carl Heymanns Verlages gehörenden Werks „Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis“, welches er zusammen mit Dr. Andreas Heidinger herausgibt und das 2023 in 5. erweiterter Auflage erschienen ist. Weitergehend ist er Herausgeber des Memento-Rechtshandbuchs spezial zur „Private Limited Company“. Prof. Dr. Heckschen ist Mitkommentator des Standardwerkes „Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht“ sowie der „Kölner Schrift zur neuen Insolvenzordnung“. Zudem ist er Mitautor des beim Verlag C. H. Beck erschienenen Kommentars „Burandt/Rojahn, Erbrecht“. Im Handbuch der Personengesellschaften (Herausgeber H.-P. Westermann) ist er Autor des Abschnittes „Umwandlung von Personengesellschaften“ sowie sämtlicher kommentierter Vertragsmuster und des Kapitels zur Wahl der richtigen Unternehmensform. In dem Werk „Mediation in der nota-riellen Praxis“ beschäftigt sich Prof. Dr. Heckschen mit der Thematik „Mediation und Gesellschaftsrecht“. Im Rahmen des von Prof. Dr. Heribert Hirte herausgegebenen Werkes zum „Transparenz- und Publizitätsgesetz“ befasst sich Prof. Dr. Heckschen mit den Auswirkungen des Transparenz- und Publizitätsgesetzes auf die Satzungsgestaltung und die notarielle Praxis. In dem Formularkommentar „Handelsregisterrecht“ kommentiert er die Kapitel zur Europäischen Gesellschaft und zum Umwandlungsrecht. Prof. Dr. Heckschen ist weiterhin Mitautor des von Süß/Wachter herausgegebenen „Handbuch des internationalen GmbH-Rechts“. An dem beim ZAP Verlag erschienenen Werk „Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts“ wirkt er ebenfalls als Autor mit. In den Jahren 2015 und 2016 wirkte er an verschiedenen Publikationen mit, die sich mit Rechtsfragen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Spanien, insbesondere im Erbrecht, befassten. Anfang 2019 ist in der beim Frankfurt School Verlag erscheinenden Reihe „Wirtschaftsrecht kompakt“ sein Werk zum „Internationalen Gesellschaftsrecht“ erschienen. 

Referenten- und Lehrtätigkeit

Seit 1988 ist Prof. Dr. Heckschen in zahlreichen Vortragsveranstaltungen als Referent zu Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts, Umwandlungsrechts und Konzernrechts, des Unternehmenskaufs und der Unternehmensnachfolge, des Insolvenz- und Internationalen Privatrechts sowie zu Problemen aus dem Bereich des gewerblichen Grundstücksrechts und des Erbrechts sowie der Vorsorgevollmacht aufgetreten. Er leitet seit 20 Jahren die Gesellschaftsrechtliche Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. und seit mehreren Jahren die Tagungen zum Umwandlungsrecht und zum Unternehmenskauf. Er bildet im Auftrag verschiedener Veranstalter Rechtsanwälte zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus und betreut Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte des Insolvenzrechts. Prof. Dr. Heckschen hat seit 2007 einen Lehrauftrag an der Technischen Universität Dresden und ist seit 2011 als Honorarprofessor an der TU Dresden bestellt. Für die Dresden International University (DIU) ist er lange als Referent und Tagungsleiter im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig gewesen. Weitere Vortragstätigkeit leistet er für die Bielefelder Fachlehrgänge, das Auditorium Celle, die Frankfurt School of Finance, den Verlag Dr. Otto Schmidt KG, den Verlag C. H. Beck oHG und die Juristischen Fachseminare. Seit 2015 referiert er im Rahmen des „Deutschen Steuerberatertages“ sowie des „Europäischen Steuerberatertages“ zu Fragen der Unternehmensnachfolge. Ebenso ist er immer wieder als Referent für Steuerberaterverbände, Rechtsanwalts- und Notarkammern tätig.  

Engagements

Prof. Dr. Heckschen ist Mitglied des Ausschusses für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Bundesnotarkammer, sog. Patennotar des Deutschen Notarinstituts für den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats, Sektion Gesellschaftsrecht, des Deutschen Notarinstituts sowie Mitglied im Herausgeberbeirat der "Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis". Dort ist er verantwortlich für das Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2022 ist er im Herausgeberbeirat der „Zeitschrift für das Personengesellschaftsrecht (ZPG)“ tätig. Er ist Mitglied und Partner des Instituts für Erbrecht e.V. Seit 1993 ist er im Verwaltungsbeirat der Ländernotarkasse, 1994 wurde er vom Justizminister des Freistaates Sachsen zum Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen ernannt. 

1991 war er im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und der Bundesnotarkammer in einer Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (Spaltungsgesetz — SpTrUG) tätig. 

2011 nahm Prof. Dr. Heckschen als Sachverständiger am erweiterten Berichterstattergespräch des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages anlässlich des Regierungsentwurfes eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes teil. 

Von 2019 - 2022 war er Mitglied einer Sachverständigenkommission, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie und zur Reform des Umwandlungsrechts eingesetzt hat. 2021 ist er bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zum MoPeG angehört worden. 

Prof. Dr. Heckschen leitet als Schiedsrichter Schiedsgerichtsverfahren beim Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare (SGH).  

Ehrenamtliche Tätigkeit

Prof. Dr. Heribert Heckschen ist Honorarkonsul des Großherzogtums Luxemburg und war von 2009 - 2020 Mitglied des Vorstands des Trägervereins der Dresden International School (DIS), dessen Vorsitzender er bis zum 31.01.2020 war. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des Vereins für Moderne Kunst e.V. in Dresden (Vorstandsvorsitzender seit 2020), Chairman des American Chamber of Commerce, Chapter Saxony, sowie Mitglied im Kuratorium des Dresdner Kreuzchores, des Kuratoriums der Stiftung zur Förderung der Semperoper Dresden, der Stiftung Kunst & Musik für Dresden und von 2016 – 2020 des Kuratoriums am Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden. Er ist u.a. Mitglied des Lions Clubs Dresden Semper, dessen Präsident er 1998/1999 war, des Old Table (OT) Dresden (Präsident 2011/2012). Von 2001 – 2022 war er Altherrenvorsitzender der katholischen CV-Verbindung Ripuaria in Freiburg i. Brsg. (AHX). Ferner ist er Mitglied der Chursachsen in Dresden. Als Mitglied fördert er u.a. den Förderverein Dresdner Philharmonie, die Dresdner Sinfoniker, das Institut für Kommunikationswissenschaften, den Industrieclub Sachsen, den International Friends Dresden e.V. sowie seit Juni 2015 den Verein Dresden – Place to be! e. V. 

Mail an das Notariat
Tel.: 0351 47 30 545
Mobil: 0172 35 13 752
Fax: 0351 47 30 510
Fax (privat): 0351-26 41 078

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